Göttingen, 29.08.2016  |  Welche Rechte hat eigentlich ein Käufer, wenn ihm die Ware nicht gefällt oder sie nicht in Ordnung ist? Das kommt darauf an, lautet die Antwort der Juristen typischerweise. „Tatsächlich gibt es deutliche Unterschiede, je nachdem ob ein Verbraucher oder ein Unternehmen Ware kauft und ob dieses im örtlichen Ladengeschäft oder im Internet geschieht“, erläuterte Michael Zilian, Rechtsanwalt und Notar aus Göttingen. Ein Käufer hat normalerweise nicht das Recht, die Ware wieder zurückzugeben, nur weil sie ihm nicht gefällt. Allerdings tauschen viele Geschäfte gekaufte Ware aus Kulanz wieder um. Anders ist es im Onlinehandel: Dort hat ein Verbraucher ein Widerrufsrecht und ein Rückgaberecht, wenn die Ware nicht seinen Erwartungen entspricht. Allerdings muss der Käufer dabei teilweise die Rücksendekosten selbst tragen. Welche Regelungen bekannte Unternehmen im Internet dazu getroffen haben, untersuchten die Schüler dann im Miniworkshop: Sie prüften die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, Zalando, Boss, Ikea und ebay. Obwohl sie auf ihren Smartphones viele Seiten AGB-Texte durchsehen mussten, kamen sie mit Mehrheit zu treffenden Ergebnissen.

Da der Internethandel der großen Gegenspieler des lokalen Handels ist, muss dieser auch neue Formen finden, um Käufer anzuziehen. Dazu stellte Andreas Gruber, Centermanager des Kaufparks in Göttingen die von ihm gesteuerten Marketingmaßnahmen und Events vor. Die Aufgabe des Centermanagements ist, für Besucherzahlen und Publikumsverkehr zu sorgen, so dass die Läden im Kaufpark mit einer hohen Kundenfrequenz rechnen können.

Anschließend hat Christian Scheffel, Referent für Handel in der IHK Braunschweig, Ihnen einen fundierten Einblick in die Strukturen des Einzelhandels in der Region und die rasanten Veränderungen durch eCommerce gegeben.