2015-0520 Hannoverx (30a)Göttingen, 23.09.2016  |  Jedes Jahr aufs Neue stehen die zukünftigen Abiturienten vor der Frage, wie sie den Ball zum Abschluss ihrer Schullaufbahn organisieren und finanzieren sollen. Oftmals finden sich mehrere Schüler eines Jahrgangs schon einige Jahre im Voraus zusammen, um genügend Vorbereitungszeit für eine solche Veranstaltung zu haben. Über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren erwirtschaften sie gemeinsam Einkünfte, die der Finanzierung des Abiturballs dienen. Dazu zählen unter anderem entgeltliche Helfertätigkeiten bei diversen Veranstaltungen oder auch die Ausrichtung von „Abipartys“ in verschiedenen Lokalitäten.

Bei der Organisation und Finanzierung solcher Aktivitäten sind aber diverse rechtliche und steuerliche Aspekte zu beachten. Auf Anregung von Schülern aus dem BusinessCollege hat die Jurastudentin Jasmin Wachau im Rahmen ihres Praktikums bei der Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft einen hilfreichen Leitfaden für Schüler, Lehrer und Eltern erstellt.

Tatsächlich geht ja der Abi-Jahrgang durchaus Rechte und Pflichten ein, er muss Leistungen korrekt erbringen, den Kunden in Rechnung stellen und ist dafür steuerlich verantwortlich. Für Verluste des Projekts haften die Mitglieder. Aber sind rechtlich alle Schüler des Jahrgangs automatisch Mitglieder des Projekts? Können als Minderjährige Verträge schließen, und wer darf den Jahrgang vertreten? Muss man bei Erfolg Steuern zahlen?

Auf diese und andere Fragen gibt der Leitfaden Antworten. Um die praktische Organisation zu erleichtern, hat die Kanzlei einfache Muster für die rechtliche Gründung, für Rechnungen und die Buchhaltung beigefügt.

Zusammenfassung und Praktische Hinweise

Annahme:
Der Abiturjahrgang will Erträge erwirtschaften und damit den Abiturball finanzieren

  1. Die Schüler bilden dazu eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  2. Gesellschafter der GbR sollen möglichst viele Schüler sein, mindestens aber die Mitglieder des Organisationskomitees
  3. Minderjährige Schüler benötigen für den Beitritt zur GbR die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (in der Regel der Eltern)
  4. Die Gesellschafter sollten einen kurzen schriftlichen Gesellschaftsvertrag schließen (Modell in der Anlage)
  5. Die GbR sollte bestimmte Personen für die Geschäftsführung und volljährige (voll geschäftsfähige) Personen als Vertreter bestimmen.
  6. Die GbR sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung abschließen.
  7. Die GbR kann ein eigenes Bankkonto eröffnen
  8. Die Geschäftsführung muss eine ordnungsgemäße Buchführung unterhalten (Belege aufbewahren und Konten aufzeichnen, Modell in der Anlage)
  9. Die GbR kann Rechnungen an Kunden ausstellen. Diese müssen die erforderlichen Angaben enthalten (Modell in der Anlage).
  10. Die Gesellschafter der GbR unterliegen im Grundsatz mit den anteiligen Gewinnen der Einkommensteuer. Sie bleiben jedoch normalerweise unter dem Freibetrag für die Besteuerung.
  11. Die GbR unterliegt im Grundsatz der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Sie bleibt jedoch normalerweise unter dem Freibetrag für die Besteuerung.
  12. Die Geschäftsführer müssen die GbR beim Finanzamt anmelden, sollten sich jedoch im Vorfeld abstimmen, um sich befreien zu lassen.

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